Was ist «zackstark»?
«zackstark – rauchfrei durch die Lehre» ist ein Tabakpräventionsprojekt für Betriebe. Es motiviert Lernende, nikotinfrei zu bleiben. Die teilnehmenden Lernenden sind über die gesamte Lehrzeit beim Projekt dabei, können aber jederzeit angemeldet werden.
Wie funktioniert das Projekt «zackstark»?
Die Lernenden unterzeichnen einen Vertrag, in welchem Sie sich verpflichten während der gesamten Lehrzeit (Freizeit-, Schule - und Arbeitszeit) rauch- und dampffrei zu bleiben. Die BerufsbildnerInnen begleiten und motivieren die Jugendlichen dabei, wobei aber nur wenig Aufwand für den Betrieb entsteht. Der Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich, bei Vertragseinhaltung die vereinbarte Belohnung zu überreichen. Von der Lungenliga Aargau erhalten die teilnehmenden Lernenden regelmässig ein kleines Geschenk. Den Ablauf des Projekts finden Sie HIER.
Wer ist verantwortlich für das Projekt «zackstark»?
«zackstark – rauchfrei durch die Lehre» wird seit 2017 im Kanton Aargau angeboten. Verantwortlich dafür ist die Lungenliga Aargau. Das Projekt ist Teil des kantonalen Tabakpräventionsprogramms und wird vom Kanton Aargau sowie der Lungenliga Aargau getragen. «zackstark» wurde mittlerweilen auf Zürich und Bern ausgeweitet, wobei die Zürcher Fachstelle zur Prävention des Suchtmittelmissbrauchs (ZFPS) bzw. die Lungenliga Bern als Umsetzungsparnterinnen fungieren.
Warum sollte ein Betrieb beim Projekt «zackstark» mitmachen?
- Imagegewinn als gesundheitsbewusster Ausbildungsbetrieb
- Kunden fühlen sich nicht durch «Rauch» belästigt – höhere Kundenzufriedenheit
- Lernende erfüllen eine Vorbildfunktion – Motivation für andere Mitarbeitende
- Weniger Krankheitsausfälle und höhere Produktivität - Bessere Gesundheit
- Weniger Arbeitsabwesenheit durch Rauchpausen
Kann jeder Betrieb in der Schweiz beim Projekt «zackstark» mitmachen?
Ja. Jeder Lehrbetrieb in der Schweiz kann teilnehmen. Betriebe mit Standort ausserhalb der Kantone Aargau und Zürich müssen jedoch den jährlichen «zackstark»-Kinogutschein für ihre Lernenden bei der Lungenliga Aargau einkaufen. Für den Tabakpräventionsworkshop – welcher für Aargauer und Zürcher Betriebe kostenlos angeboten wird, werden Betriebe aus anderen Kantonen dazu ermuntert, die Dienstleistung vom Lungenliga-Projekt PulMotion in Anspruch zu nehmen.
Darf ich alle meine Lernenden zum Projekt «zackstark» anmelden?
Selbstverständlich dürfen Sie alle Ihre Lernenden aus allen Lehrjahren, welche rauchfrei durch die Lehre gehen möchten, beim Projekt anmelden. Sie können also auch diejenigen Lernenden anmelden, die zum Zeitpunkt Ihrer Teilnahme bereits in einem höheren Lehrjahr sind. Auch Lernende die geraucht haben oder rauchen können am Projekt teilnehmen. Sie müssen aber ebenfalls die Vereinbarung unterzeichnen, dass sie ab nun nicht mehr rauchen. Ausserdem bietet die Lungenliga Aargau kostenlose Rauchstoppberatungen und Rauchstoppkurse für Jugendliche an. Junge Praktikanten und Praktikantinnen sind ebenso willkommen beim Projekt.
Wie ist das Projekt «zackstark» zeitlich gegliedert?
- Sie dürfen sich und Ihre Lernenden jederzeit für das Projekt anmelden.
- Neu angemeldete Lernende erhalten ein Willkommens-Geschenk.
- Jeweils im Januar erhalten alle Lernenden einen Kinogutschein als Motivation (wird für Aargauer und Zürcher Betriebe vom Projekt übernommen).
- Jeweils im August oder gemäss Vereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Lernenden wird Ihre vereinbarte Belohnung den Lernenden übergeben, sofern sie nikotinfrei sind.
Warum soll ich meine Lernenden beim Projekt «zackstark» anmelden?
Der Vertrag schützt die Jugendlichen und stärkt sie darin, weiterhin rauch- und dampffrei zu bleiben. Wer mit 20 Jahren nicht raucht, beginnt mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht mehr und tut damit viel für seine Gesundheit.
Wie melde ich meine Lernenden an?
- Hier können Sie Ihren Betrieb registrieren. Danach erhalten Sie Zugang zu Ihrem Profil, wo Sie Ihre Lernenden eintragen können.
- Bei Fragen und Unterstützung melden Sie sich bei der Abteilung Gesundheitsförderung und Prävention der Lungenliga Aargau, Tel. 062 832 40 14 – wir sind gerne für Sie da.
Tipp: Nach Möglichkeit bewährt es sich, die Anmeldung/Erfassung der Lernenden auf der Onlineplattform von einer Lernenden/einem Lernenden selber durchführen zu lassen.
Was ist meine Aufgabe als BerufsbildnerIn?
Sie übernehmen die wichtigste Rolle: Sie überzeugen die Entscheidungsträger im Betrieb vom Projekt und motivieren die Lernenden zur Projektteilnahme. Danach sind Sie in der wichtigen Rolle des Coaches, dazu kann ein regelmässiges Gespräch genauso gehören wie ein sporadisches Nachfragen, wie es mit dem rauchfrei sein läuft.
Am Ende des Lehrjahres übergeben Sie ihren Lernenden bei Vertragseinhaltung die vereinbarte Belohnung. Dann ist auch der Zeitpunkt, Ihre Angaben auf www.ag.zackstark.ch zu überprüfen. Lernende, die mit Rauchen oder Dampfen begonnen haben, melden Sie vom Projekt ab. Neue Lernende können Sie jederzeit anmelden.
Wie funktioniert die Belohnung – wann soll diese abgegeben werden?
Alle erfolgreiche, also rauch- und dampffreie, Lernenden erhalten von ihrem Lehrbetrieb eine Belohnung. Dabei muss die Belohnungsart und das Belohnungssystem vom Betrieb bei Vertragsbeginn festgelegt werden.
Belohnungsarten, davon ist eine auszuwählen*:
- reiner Geldbetrag – Richtwert mind. CHF 100.- pro Lehrjahr
- Gutschein(e) – Richtwert mind. CHF 100.- pro Lehrjahr
- zusätzliche Ferientage / Jokertage – mind. 2 Tage pro Jahr
- andere Belohnungsformen – Richtwert mind. CHF 100.- pro Lehrjahr
*Es können auch mehrere Belohnungsarten kombiniert werden.
Belohnungssystem:
- jährliche Überreichung Ende Lehrjahr (bevorzugte Variante)
- Überreichung Ende Lehrzeit
- Andere Möglichkeiten; in Absprache mit der Lungenliga Aargau
Ist die Belohnung AHV-pflichtig?
Eine «zackstark»-Belohnung ist eine «Anerkennung» und nicht Bestandteil des Lohnes. Eine Anerkennung ist erst AHV-pflichtig, wenn sie CHF 500 pro Jahr übersteigt. Das heisst, die Betriebe, die ihre Belohnung jährlich auszahlen, müssen keinen AHV-Beitrag berücksichtigen. Bei Betrieben die Ende Lehre den Lernenden einen Betrag über 500 CHF auszahlen, ist Vorsicht geboten. Dieser Betrag ist AHV-pflichtig (gemäss Abklärung 02/2021 bei der SVA).
Müssen die Lernenden zwangsläufig eine Belohnung erhalten?
Ja! Die Belohnung schafft für die Lernenden einen Anreiz zur Projektteilnahme. Zudem bestätigt die Auszahlung der Belohnung die Ernsthaftigkeit des Projekts und das Commitment des Betriebs – die Gesundheit hat einen Wert, deren Erhalt einen Einsatz erfordert.
Wie kann ich sichergehen, dass die Lernenden nicht rauchen?
Das Projekt basiert auf Vertrauen. Sie als Berufsbildner/in oder die Eltern merken am besten ob die Vereinbarung eingehalten wird. Zudem ist es wichtig, das Thema anzusprechen, um den Lernenden klar zu machen, dass sich jemand für ihr Rauchverhalten interessiert - Das Projekt stellt dazu einen Gesprächsleitfäden zu Verfügung. Auch gibt es einen Rauchfrei-Pass, welcher genutzt werden kann sowie die Möglichkeit, Kohlenmonoxid-Messungen durch die Lungenliga Aargau durchzuführen.
Wie unterstützt die Lungenliga Aargau die teilnehmenden Betriebe?
Projekterinnerungen: Alle BerufsbildnerInnen erhalten 4mal jährlich von der Lungenliga Aargau Erinnerungsmails bzw. «Newsletter» bezüglich Vorgehen und Stand des Projektes.
Kinogutscheine und Willkommens-Geschenk: Die Betriebe werden nicht finanziell unterstützt, jedoch erhalten die Jugendlichen ein kleines Willkommens-Geschenk sowie jährlich einen Kinogutschein, um die Motivation zu fördern und das Durchhaltevermögen zu belohnen.
Kohlenmonoxid-Tests: Wenn Ihr Betrieb dies wünscht, können sogenannte Kolhenmonoxid-Tests von der Lungenlia Aargau durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob die Jugendlichen wirklich rauchfrei sind. Diese Tests sind freiwillig.
Kompetente Unterstützung: Bei Fragen oder sonstigen Anliegen zum Projekt oder zum Thema Tabakprävention im Betrieb können sich die BerufsbildnerInnen jederzeit bei der Lungenliga Aargau melden. Verwenden Sie dazu die E-Mail-Adresse zackstark@llag.ch oder rufen Sie uns direkt unter Tel. 062 832 40 14 an.
Workshops für Lernende: Es besteht die Möglichkeit, einen Tabakpräventionsworkshop für die Lernenden zu buchen. Dabei arbeiten wir eng mit dem Projekt PulMotion zusammen. Für «zackstark»-Betriebe im Kanton Aargau und Zürich ist der Workshop kostenlos.
ready4life die Coaching-App: Den Lernenden aus teilnehmenden Betrieben steht ein auf Lebens- und Gesundheitskompetenzen aufbauendes Coaching-Programm zur Verfügung.
Kann ein Lernender, der im Moment raucht, beim Projekt mitmachen?
Ja, der Lernende kann einen Rauchstopp machen und beim Projekt teilnehmen. Die Jugendlichen haben beispielsweise die Möglichkeit bei der Lungenliga Aargau kostenlos eine Rauchstoppberatung zu beziehen.
Ein/e Lernende/r hat mit dem Rauchen begonnen. Was muss ich als Berufsbildner/in tun?
Die Vereinbarung mit dem/der Lernenden muss aufgelöst werden. Melden Sie sich auf der Webseite www.ag.zackstark.ch mit Ihrem Betriebslogin an und melden Sie Ihre/n Lernende/n ab mit der Begründung „Rauchen“. Die Lungenliga Aargau stellt Ihnen zudem gerne diverse Broschüren und Infomaterialen zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder machen Sie direkt bei der Vereinbarungsauflösung eine entsprechende Anmerkung, damit Ihnen die Materialen per Post zugestellt werden können.
Als Rauchstopphilfe empfehlen wir den Jugendlichen die Webseite www.feel-ok.ch/rauchen -> Rauchstopp-Programm. Die Lungenliga Aargau bietet für Ihre rauchenden Lernenden zur Rauchstoppunterstützung eine kostenlose Rauchstoppberatung an. Für weiterführende Unterstützung steht Ihnen die Lungenliga Aargau gerne zur Seite.
Ein/e Lernende/r hat die Lehre abgebrochen. Was muss ich jetzt tun?
Die Vereinbarung muss aufgelöst werden. Melden Sie sich auf der Webseite www.ag.zackstark.ch mit Ihrem Betriebslogin an und melden Sie Ihre/n Lernende/n ab mit der Begründung „Lehrvertrag vorzeitig aufgelöst“.
Ein/e Lernende/r hat die Lehre abgeschlossen?
Melden Sie sich auf der Webseite www.ag.zackstark.ch mit Ihrem Betriebslogin an und melden Sie Ihre/n Lernende/n ab mit der Begründung „Lehre abgeschlossen“.
Wechsel der betriebsinternen, für das Projekt zuständigen Person. Was ist zu tun?
Melden Sie sich auf der Webseite www.ag.zackstark.ch mit Ihrem Betriebslogin an. Ändern Sie unter „Betriebsdaten“ die Angaben, welche geändert haben (Name, Telefon) und unter «Benutzerverwaltung» die Emailadresse sowie das Passwort. Ab sofort kann sich Ihr/e Nachfolger/in mit der eigenen Emailadresse einloggen und die Bearbeitung übernehmen.